Die grosse Kammer des EuGH hat entschieden, dass der Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1250 der Kommission (EU-US Privacy Shield) nicht der DSGVO genügt und damit ungültig ist.

1. Art. 2 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)… lesen Sie mehr