a) Bei Unterlassungserklärungen, die nach marken- oder wettbewerbsrechtli-chen Abmahnungen abgegeben werden, entspricht es in aller Regel dem ob-jektiven Interesse beider Vertragsparteien, ihre Beseitigung nur dann zuzu-lassen, wenn auch der Durchsetzung eines entsprechenden Vollstreckungsti-tels entgegengetreten werden kann. Das setzt regelmäßig Gründe… lesen Sie mehr
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Für die Kenntnis der für die Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages maßgebenden Tatsachen, die die Zweiwochenfrist nach § 626 Abs. 2 BGB in Lauf setzt, kommt es auf den Wissensstand des zur Entscheidung über die fristlose Kündigung berufenen Gremiums an.
a) Für die Kenntnis der für die Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages maßgebenden Tatsachen, die die Zweiwochenfrist nach § 626 Abs. 2 BGB in Lauf setzt, kommt es auf den Wissensstand des zur Entscheidung über die fristlose Kündigung berufenen und bereiten Gremiums… lesen Sie mehr