Gewinnspielkoppelung der Fernseh-Werbung mit „GLÜCKS-WOCHEN“ bei Kauf von 5 Packungen zu je 1 EUR an einer Verlosung über 100 mal 5000 EUR teilzunehmen: Zulässig und nicht wettbewerbswidirg

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über eine Fernsehwerbung für ein Gewinnspiel entschieden, an dem nur Käufer teilnehmen konnten, die das beworbene Produkt zuvor erworben hatten. Die Parteien sind Hersteller von Lakritz und… lesen Sie mehr