Ein Störer haftet aber schon dann wegen Verletzung einer wettbewerblichen Verkehrspflicht für die fehlerhaften Einträge ab Kenntnis der Rechtswidrigkeit. Unstreitig war ihr aufgrund der Beanstandung der Ordnungsbehörde Anfang 2013 bekannt, dass die für sie geschalteten Einträge in den Verzeichnissen fehlerhaft… lesen Sie mehr