Du darfst-Werbespot ebenso wettbewerbswidrig, wie sonstige Anpreisung unbeschwerten Genusses von Light-Produkten

Das LG Hamburg hält den „Du Darfst“-Werbespot für wettbewerbswidrig: Entgegen der Auffassung der Beklagten wird die streitige Werbebotschaft dabei vom Verbraucher auch weder als rein reklamemäßige Anpreisung ohne Tatsachenkern verstanden noch in ihrer Unrichtigkeit zuverlässig erkannt. Auch wenn der werbeerfahrene… lesen Sie mehr