Bei einem Zusammenschluss von Personen zu einer Gesellschaft werden viele Fragen aufgeworfen. Eine Wahl zwischen diversen Gesellschaftsformen ist erforderlich. Das gesellschaftsrechtliche Gesamtkonzept bedarf der optimalen Ausrichtung auch in der Gründungsphase um wesentliche Grundsteine für ein erfolgreiches Geschäftsmodell zu legen.

Unsere Dienstleistungen bei der Gesellschaftsgründung umfassen u.a.:

  • Umfassende Beratung bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform einschliesslich aller typischen und untypischen Fragestellungen (mit Haftung/ Auseinandersetzung/ Renten/ Unternehmensnachfolge/ Anteilskauf etc); bei einer GmbH-Gründung mit personenverschiedenen Gesellschaftern und Geschäftsführern wäre u.a. folgendes ggfs zu regeln:
    • Konfliktlösung zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern
    • Abgrenzung der Kompetenz zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern
    • Ausscheiden und Ausschluss von Gesellschaftern und Geschäftsführern
    • Abfindungsregelungen und -beschränkungen für das Ausscheiden eines Gesellschafters
    • Wettbewerbsverbote für Gesellschafter und Geschäftsführer
  • Ausgestaltung aller gesellschaftsrechtlicher Dokumente und Urkunden (letztere durch einen Notar unserer Mandanten), insbesondere von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführerverträgen und außervertraglichen Gesellschafterabsprachen, Geschäftsordnungen für Leitungsgremien etc.
  • Durchführung eines umfassenden Rechteclearing (Firmennamens-/Marken-/Domainrecherchen);
  • Rechtliche Begleitung der gesamten Gründungsphase (ggfs. Verhandlung mit Dritten, Erstellung von grundsätzlichen Vertragswerken und AGB) und darüberhinaus.

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