Mit Wettbürosteuern wird der Aufwand für Sportwetten in Wettbüros zulässig besteuert

Das Oberverwaltungsgericht hat heute in drei Musterverfahren entschieden, dass die Stadt Dortmund gegenüber Wettbürobetreibern rechtmäßig Wettbürosteuern festgesetzt hat. Wegen grundsätzlicher Bedeutung ist die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen worden. Mit der Wettbürosteuer wird der Aufwand für Sportwetten in Wettbüros besteuert, also… lesen Sie mehr