Internetrecht/ Onlinerecht

Informationstechnik und Internet bergen ein enormes Potenzial für Verwaltung, Wirtschaft und Industrie sowie für Verbraucher, wenn der internetrechtliche Rahmen beachtet wird. Gleichzeitig bringen die neuen technischen Möglichkeiten auch typische Bedrohungen mit sich. Im Internetrecht beginnt dies bei einfachen Fehlern, wie der Annahme eines Privatgeschäfts, das tatsächlich ein gewerbliches ist.

Die Anzahl der Unternehmen, die im Internet präsent sind, wächst noch immer. Durch dieses Medium können Verbraucher und Geschäftspartner schneller ortsungebunden erreicht werden. Auch der wirtschaftlichen Einflussbereich eines Unternehmens erweitert sich, wenn dieses sich für die Nutzung des Internet für Werbung und Vertrieb entscheidet. Bei der Präsentation im Internet muss der Anbieter seine Kunden jedoch umfassend informieren. Er unterliegt nach der aktuellen Gesetzgebung insbesondere einer weitreichenden Impressumspflicht sowie zahlreichen weiteren internetrechtlichen Pflichten. Diese ergeben sich häufig nicht aus Sondernormen, wie dem Telemediengesetz, sondern im Internet werden schlicht die Gesetze praktisch angewandt. Aber auch wer Werbung im Internet betreiben will, muss spezielle rechtliche Vorgaben beachten, die sich zum Teil aus den Besonderheiten des Internet ergeben.

Standen früher Information und Präsentation im Vordergrund, so wird das Internetrecht zunehmend im Zusammenhang mit Kommunikation und Vertrieb geprägt. Der Handel über das Internet erreicht inzwischen alle Branchen. Einige Nutzer und Anbieter üben aber immer noch Zurückhaltung, da sie über die eigene Position und Rechte aus Geschäften im Internet unsicher sind.

Beim Vertragsschluss im Internet stellen sich immer wieder Fragen, wie zum Beispiel

Welches Recht ist anwendbar?

Wie wird ein Vertrag via Internet geschlossen?

Ist die Präsentation von Waren auf einer Homepage bereits ein verbindliches Angebot?

Wie können allgemeine Geschäftsbedingungen bei einem Vertragsabschluss wirksam einbezogen werden?

Ferner wird durch den Handel über das Internet die Abmahngefahr erhöht; Wettbewerber, Verbraucherschützer und vergleichbare Einrichtungen können auf einfachem Wege typische internetrechtlichen Unsicherheiten zu Tage fördern und Rechtsverletzungen geltend machen. Diese typischen Internetrechtsprobleme lassen sich jedoch ebenso leicht vermeiden. Nachfolgend einige wichtige Punkte:

Keine fremden Schutzrechte verletzen (nichts kopieren, alles selbst erstellen und ohne rechtliche Prüfung weder Texte, Bilder, Logos oder sonstige Daten von Dritten übernehmen)

Impressumspflicht beachten

AGB und Widerrufsbelehrung nicht ungeprüft verwenden

Datenschutz, allgemeine Informationspflichten sowie wettbewerbsrechtliche Vorgaben beachten

„Internetrecht“, “Onlinerecht”, “EDV-Recht” oder “Computerrecht”/ “IT-Recht” sind keine orginären Rechtsgebiete und meinen häufig dasselbe, ohne, dass tatsächlich irgendein Schwerpunkt im “Internetrecht” begründet ist. Vielmehr geht es häufig um Wettbewerbsrecht (z.B. Dranhängen an ein Amazon-Angebot nebst gezielter Behinderung/Unterbieten), Markenrecht (z.B. Verkauf eines Plagiats als angebliches Markenprodukt), Kaufrecht (Mangelhaftigkeit von eBay-/Amazon- oder Internetshop-Lieferungen), Strafrecht (Falschlieferung/ Nichtlieferung einer eBay-Ware), Äusserungsrecht (ebay-Bewertung/ Amazon-Bewertung oder allgemein Webshop-Bewertung bzw Google-Bewertung als Schmähkritik oder Verleumdung).

Auch die Vertragsgestaltung und AGB-Prüfung liegen zuvörderst keineswegs Sondergesetze zu Grunde, sondern häufig allgemeines Zivilrecht.

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