Brauch im Handel verstehen

Unter Kaufleuten haben sich Gewohnheiten und Gebräuche entwickelt und gefestigt. Diese Gewohnheiten heißen Handelsbräuche. Ein weiterer Begriff dafür ist Usancen oder kaufmännische Verkehrssitten. Beispielsweise gilt die Annahme, dass eine Handelsklausel wie „ab Werk“ bekannt ist. Unter Kaufleuten ist in Ansehung… lesen Sie mehr

Schematische Darstellungen offenbaren nur das Prinzip der beanspruchten Vorrichtung, nicht aber exakte Abmessungen.

Schematische Darstellungen, wie sie üblicherweise in Patentschriften zu finden sind, offenbaren in der Regel nur das Prinzip der beanspruchten Vorrichtung, nicht aber exakte Abmessungen. Ein Gericht ist grundsätzlich nicht gehalten, einen Beteiligten zur Wahrung des rechtlichen Gehörs ausdrücklich darauf hinzuweisen,… lesen Sie mehr