Die Kennzeichnung von Apps für Mobilgeräte ist als Titel grundsätzlich schutzfähig, wenn sie unterscheidungskräftig ist.

BGH URTEIL I ZR 202/14 vom 28. Januar 2016 – wetter.de MarkenG § 5 Abs. 1, Abs. 3, § 15 Abs. 2, Abs. 4 a) Titelschutzfähige Werke im Sinne von § 5 Abs. 3 MarkenG können auch Apps für Mobilgeräte… lesen Sie mehr