Ertragsmanagement als warenabhängige Preisdifferenzierung zur Steigerung der Rendite

Yield-Management heißt übersetzt Ertragsmanagement. Dieser Begriff umschreibt warenabhängige Preisdifferenzierung zur Steigerung der Rendite. Diese systematische Steuerung der Nachfrage ist erforderlich um Erträge zu optimieren und Gewinn zu maximieren. Durch das Yield-Management werden Preise auf der Grundlage von Nachfrage-Daten in Echtzeit… lesen Sie mehr

Abstrakte Farbmarken können Markenschutz erlangen, wenn sie als Benutzungsmarken Verkehrsgeltung erlangt haben

Die Klägerinnen sind nicht Inhaberinnen einer Benutzungsmarke gemäß § 4 Nr. 2 MarkenG an dem goldenen Farbton entsprechend der Anlage K 1 für Schokoladenhasen. Entgegen der Auffassung der Beklagten liegt eine Benutzungsmarke vorliegend allerdings nicht deshalb schon nicht vor, weil… lesen Sie mehr

Ist bei einer angegriffenen Bezeichnung ein Teil schutzunfähig, kann dieser Teil in Ausnahmefällen dennoch kolliesionsbegründend sein.

Der Grundsatz, dass allein wegen der Übereinstimmung in einem schutzunfähigen Bestandteil keine zur Verwechslungsgefahr führende Zeichenähnlichkeit angenommen werden kann, ist nicht ohne weiteres und einschränkungslos auf die Fallkonstellation übertragbar, dass der potentiell kollisions-begründende schutzunfähige Bestandteil nicht in der Klage- oder… lesen Sie mehr

Bei Unterlassungserklärungen mit Vertragsstrafeversprechen durch eine Gesellschaft und ihr Organ fällt bei einem Verstoß nur eine Vertragsstrafe an 5/5 (10)

a) Bei Unterlassungserklärungen, die nach marken- oder wettbewerbsrechtli-chen Abmahnungen abgegeben werden, entspricht es in aller Regel dem ob-jektiven Interesse beider Vertragsparteien, ihre Beseitigung nur dann zuzu-lassen, wenn auch der Durchsetzung eines entsprechenden Vollstreckungsti-tels entgegengetreten werden kann. Das setzt regelmäßig Gründe… lesen Sie mehr

Die Beurteilung der rechtserhaltenden Benutzung maßgebende Verkehrskreis ist nicht auf denjenigen Teil der Verbraucher beschränkt, der die fiktive Marke „Duff Beer“ aus der Zeichentrickserie „Die Simpsons“ kennt 5/5 (5)

a) Die allgemeinen Grundsätze der rechtserhaltenden Benutzung durch eine von der Eintragung abweichende Form gelten auch für eine Marke, die einen fiktionalen Ursprung hat (hier: Lieblingsbier der Hauptfigur einer Zeichentrickserie) und im Wege der „umgekehrten Produktplatzierung“ für re-ale Produkte verwendet… lesen Sie mehr

Beschilderung eines Händlers mit fremden Marken mit dem Eindruck, zwischen Händler und Markeninhaber bestehe eine vertragliche Verbindung, ist eine Markenverletzung, die Markenrechte sind nicht erschöpft 5/5 (6)

1. Erweckt die in die Ladenbeschilderung eines Händlers aufgenommene Marke eines Herstellers den unrichtigen Eindruck, zwischen Händler und Hersteller bestehe eine vertragliche Verbindung, wird die Herkunftsfunktion der fremden Marke beeinträchtigt; die Schutzschranken der §§ 23, 24 MarkenG greifen in diesem… lesen Sie mehr

Anzeige in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock führt nicht zur Keyword-Markenverletzung 5/5 (8)

Wird Internetnutzern anhand eines mit der Marke identischen oder verwechsel-baren Schlüsselworts eine Anzeige eines Dritten angezeigt (Keyword-Advertising), ist eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke grund-sätzlich ausgeschlossen, wenn die Anzeige in einem von der Trefferliste ein-deutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock… lesen Sie mehr

Wenn der Namensträger als auf Löschung in Anspruch genommener Domaininhaber selbst über ein entsprechendes Namens- oder Kennzeichnungsrecht verfügt, können auch im Ausland bestehende Namens- und Kennzeichnungsrechte herangezogen werden 5/5 (5)

a) Das in Art. XXV Abs. 5 Satz 2 des deutsch-amerikanischen Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrags statuierte Herkunftslandprinzip (Prinzip der gegenseitigen Anerkennung) gilt nur für die Partei- und Prozessfähigkeit der im jeweils anderen Vertragsstaat gegründeten Gesellschaften. Für die Erlangung und Aufrechterhaltung… lesen Sie mehr