Textilien als Acryl statt Polyacryl zu kennzeichnen verstösst gegen TextilKennzVO, ist aber nicht wettbewerbswidrig

OLG Frankfurt 6 U 256/19 vom 14.01.2021 – Materialangabe „Acryl“ statt „Polyacryl“ Das Angebot von Textilien unter der Materialangabe „Acryl“ verstößt gegen die Marktverhaltensregeln in Art. 5 Abs. 1, 15 Abs. 3, 16 Abs. 1 und 3 TextilKennzVO, wenn es… lesen Sie mehr