Handelsrecht sichert Warentransfer

Zweck des Handelsrechtes ist es, schnelleren und unkomplizierteren Warentransfers sicher zu stellen. Der Gesetzgeber schuf das Handelsrecht darum eigens für Kaufleute. Das Handelsrecht ist im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Unternehmern, die ein Handelsgewerbe betreiben, fallen demzufolge in den Anwendungsbereich des Handelsgesetzbuchs… lesen Sie mehr

Brauch im Handel verstehen

Unter Kaufleuten haben sich Gewohnheiten und Gebräuche entwickelt und gefestigt. Diese Gewohnheiten heißen Handelsbräuche. Ein weiterer Begriff dafür ist Usancen oder kaufmännische Verkehrssitten. Beispielsweise gilt die Annahme, dass eine Handelsklausel wie „ab Werk“ bekannt ist. Unter Kaufleuten ist in Ansehung… lesen Sie mehr