Die Veröffentlichung der Abbildung eines Polizeibeamten im Dienst kann, wenn er identifiziert werden kann, dessen Persönlichkeitsrechte verletzen

Die Veröffentlichung der Abbildung eines Polizeibeamten im Dienst kann, wenn er identifiziert werden kann, dessen Persönlichkeitsrechte verletzen. Ein Unterlassungsanspruch besteht deshalb, jedoch kein Anspruch auf Geldentschädigung (wohl aber Schadensersatz). OLG Celle 13. Zivilsenat, Urteil vom 23.09.2021, 13 U 55/20 …… lesen Sie mehr

Anspruch auf Löschung falscher und rufschädigender Tatsachenbehauptungen im Internet 5/5 (1)

Wer falsche und rufschädigende Tatsachenbehauptungen ins Internet einstellt, muss diese berichtigen und ggfs. auch auf die Löschung dieser Inhalte im Netz hinarbeiten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 28. Juli 2015 entschieden (Az.: VI ZR 340/14). „Das entscheidende… lesen Sie mehr