Der Name einer verpachteten Gaststätte gehört dem Verpächter

Inhaber des Unternehmenskennzeichen-Rechts an der Bezeichnung einer verpachteten Gaststätte ist grundsätzlich der Verpächter. Bei einem Verkauf des Pachtgrundstücks geht daher das Unternehmenskennzeichenrecht auf den Erwerber über. Ein Unternehmenskennzeichen kann grundsätzlich nicht ohne den zugehörigen Geschäftsbetrieb übertragen werden. Denn schutzfähig im… lesen Sie mehr