Der Betreiber eines kostenlosen WLANs haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer.

Der Betreiber eines kostenlosen WLANs haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer. 1. Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen… lesen Sie mehr