Kein Bewerben, Anbieten, Vertreiben oder Inverkehrbringen gegenüber inländischen Verbrauchern, wenn lediglich eine Produktpräsentation auf einer ausschließlich dem Fachpublikum zugänglichen Messe in Deutschland gegeben ist 5/5 (11)

Kein Bewerben, Anbieten, Vertreiben oder Inverkehrbringen gegenüber inländischen Verbrauchern, wenn lediglich eine Produktpräsentation auf einer ausschließlich dem Fachpublikum zugänglichen Messe in Deutschland gegeben ist: Zur Zulässigkeit der Präsentation eines als Nachahmung beanstandeten Keksprodukts auf einer Süßwarenmesse Der unter anderem für… lesen Sie mehr