YouTube muss Berichterstattung über einen Verkehrsunfall nicht unterbinden, auch wenn der Täter erkennbar ist, da das Annonymitätsinteresse dem öffentlichen Interesse unterlegen ist 5/5 (5)

Das öffentliche Informationsinteresse kann eine identifizierende Berichterstattung über einen Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung durch auf YouTube hochgeladene Videos rechtfertigen. Dem Betroffenen steht dann kein Löschungsanspruch gegen den Betreiber der Internetplattform YouTube zu. Das hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm… lesen Sie mehr