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Die Bedeutung von Biopatenten
Biopatente sind Patente, die auf biologische Materialien oder biotechnologische Erfindungen angewendet werden. Sie haben eine große Bedeutung in verschiedenen Bereichen: Förderung von Innovation und Forschung Biopatente bieten Anreize für Unternehmen und Forschungseinrichtungen, in die Entwicklung neuer biotechnologischer Verfahren, Produkte oder… lesen Sie mehr
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Patentfamilien als Gruppen von Patenten
Patentfamilien sind Gruppen von Patenten, die denselben Erfindungsgedanken schützen. Eine Patentfamilie besteht aus einem Hauptpatent, das in einem bestimmten Land oder einer bestimmten Region erteilt wurde, sowie aus weiteren Patenten, die in anderen Ländern oder Regionen aufgrund des gleichen Erfindungsgedankens… lesen Sie mehr
Wir suchen anwaltliche Verstärkung. Dabei kommt für uns grundsätzlich jedes wirtschaftsrechtliche Gebiet, das Sie bevorzugen, in Betracht. Derzeit können wir Ihnen vor allem eine umfassende Praxis in den nachfolgenden Teilbereichen anbieten, in denen wir einen erheblichen Mandats- und Bearbeitungsüberschuss haben:
- gewerblicher Rechtsschutz (IP), Technikrecht, insbesondere Markenschutz, Patentschutz, Designschutz, Urheberschutz, Leistungsschutz, Verlagsrecht, Medienrecht (für Künstler, Sender, Agenturen, Verlage und Produzenten), Filmrecht, Fernsehrecht, Musikrecht,
- IT-Recht, Onlinerecht, TK-Recht, Domainrecht, Datenschutzrecht, Schutz von Persönlichkeitsrechten (Bildrecht, informationelle Selbstbestimmung etc),
- Wettbewerbsrecht,
- Kartellrecht, Vergaberecht,
- Lebensmittelrecht, Arzneimittelrecht,
- Energiewirtschaftsrecht, Energiekartellrecht und
- internationale Rechtsfragen zu den obigen IP/IT/TK/Technik-Recht- Bereichen sowie die jeweils in diesem Zusammenhang erforderliche Vertragsgestaltung (Lizenzverträge, IT-Verträge, Energielieferverträge, TK-Verträge, Verlagsverträge, Bandübernahmeverträge, Agenturverträge, Künstlerverträge, Sponsoringverträge, AGB, atypische Individualverträge) und Vertretung (auch vor Schiedsgerichten und ordentlichen Gerichten).
horak.
RECHTSANWÄLTE
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Sie haben Fragen?
Rufen Sie uns einfach an.
Eventuell kämen auch zusätzlich die nachfolgenden Teilbereiche in Betracht, sofern auch einige der obigen (zumindest zu Beginn ebenfalls) darstellbar sind:
- Arbeitsrecht;
- Handels- und Gesellschaftsrecht;
- Steuerrecht;
- Insolvenzrecht;
- internationales Wirtschaftsrecht.
horak.
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Sie können sich gerne per E-Mail bewerben.
Warum unsere Kanzlei die richtige Wahl ist
Wir arbeiten hier alle in einem freundlichen Umfeld und einem entsprechend angenehmen Gesamtklima. Leistungsgerechte Vergütung, flexible Arbeitszeiten, soziales Engagement sowie weitere Soft Skills wie freie nicht-alkoholische Getränke aller Art (einschliesslich Kaffeevariationen aus frischen Kaffeebohnen, Teevielfalt aus Vorwerk-Teemial-Maschinen), frisches, abwechselungsreiches Obst u.a. dürfen Sie von Ihrem künftigen Arbeitgeber gerne erwarten.
Sie können zu uns sowohl dann passen, wenn Sie Ihre Examina erst unlängst ablegten, als auch dann, wenn Sie bereits über Berufserfahrung verfügen. Sie müssen sich hierbei in eine Kanzlei mit derzeit 10 Kolleginnen und Kollegen, die alle im gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht nebst den weiteren vorgenannten Gebieten zu Hause sind, einfügen wollen. Natürlich sollten Sie freundlich und verbindlich auftreten, insbesondere aber auch Freude an der anwaltlichen Arbeit haben. Wenn Sie sich darüberhinaus weiterbilden wollen, “das Internet” beherrschen und zumindest nachdrückliche Grundkenntnisse der englischen Sprache mitbringen würden, so könnten wir zusammen am Gelingen Ihrer beruflichen Zukunft arbeiten.
Sofern Sie noch keinen Fachanwalt avisiert haben, würden wir Sie gerne unterstützen, indem wir “Ihr” Fachgebiet herausfinden. Dies muss zum Einen in unsere Kanzlei “passen” und vor allem Ihr Wunschgebiet sein.
Sollten Sie bereits einen Fachanwaltstitel erworben haben, so sehen wir diese Qualifikation positiv.
Wenn Sie mehr über uns erfahren möchten, können Sie auf http://www.bwlh.de oder einer unserer anderen Sites, wie http://www.iprecht.de nachsehen.
Bewerbungen per eMail (mit Lichtbild, Lebenslauf, Zeugnissen) richten Sie bitte an:
horak Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
z. Hd. RA Dipl.-Ing. Michael Horak
Georgstr. 48
30159 Hannover
Unsere Kanzlei
horak . Rechtsanwälte ist weder eine Anwaltsfabrik noch eine Feld-Wald-Wiesen-Kanzlei. Wir sind Fachanwälte und Spezialisten. Dabei streben wir eine dauerhafte Beziehung zu unseren Mandanten an, die auf Qualität, Vertrauen und Verlässlichkeit unserer Leistungen basiert.
Selbstverständlich beraten wir mittelständische Unternehmen, Konzerne und öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie Privatpersonen auf nahezu allen Gebieten des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts. Das ist auch gut so.
Wir bieten jedoch mehr. Unsere Anwälte sind hochspezialisiert, arbeiten wissenschaftlich fundiert und sind Experten auf ihrem Gebiet. Als strategischer Rechtspartner haben wir ein Ziel-Erfolg.
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Ermittlung des für den Schwellenwert gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB maßgeblichen Auftragswerts bei Sanierungsträgerleistungen durch einen Sanierungstreuhänder, Sanierung eines Stadtviertels, mittels Schätzung
Zur Ermittlung des für den Schwellenwert gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB maßgeblichen Auftragswerts bei Sanierungsträgerleistungen durch einen Sanierungstreuhänder (Sanierung eines Stadtviertels). Fehlt eine rechtmässige Schätzung des Wertes im Vergabeverfahren oder ist diese unzureichend dokumentiert, so schätzen die… lesen Sie mehr
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Bewerbung von Zimtextraktkapseln mit Auswirkung auf den Blutzuckerspiegel wettbewerbswidrig (HCVO)
Bei den Werbeaussagen der Beklagten betreffend die Wirkung der Zimtextraktkapseln der Beklagten, die unter der Bezeichnung E. bzw. E. PLUS vertrieben werden, auf den Blutzuckerspiegel handelt es sich um gesundheitsbezogene Angaben gem. Art. 2 Abs. 2, 5 HCVO. Danach ist… lesen Sie mehr
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Ist bei einer angegriffenen Bezeichnung ein Teil schutzunfähig, kann dieser Teil in Ausnahmefällen dennoch kolliesionsbegründend sein.
Der Grundsatz, dass allein wegen der Übereinstimmung in einem schutzunfähigen Bestandteil keine zur Verwechslungsgefahr führende Zeichenähnlichkeit angenommen werden kann, ist nicht ohne weiteres und einschränkungslos auf die Fallkonstellation übertragbar, dass der potentiell kollisions-begründende schutzunfähige Bestandteil nicht in der Klage- oder… lesen Sie mehr
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Durch Anbieten von „Bio-Gewürze” verstösst ein Online-Händler gegen Art. 27, 28 Abs. 1 der EG-Öko-Verordnung, wenn er zum Zeitpunkt des Anbietens der Unterstellungspflicht und Meldepflicht gem. Art. 27, 28 der EG-Verordnung 834/2007 nicht genügt hatte.
Durch Anbieten von „Bio-Gewürze” verstösst ein Online-Händler gegen Art. 27, 28 Abs. 1 der EG-Öko-Verordnung, wenn er zum Zeitpunkt des Anbietens der Unterstellungspflicht und Meldepflicht gem. Art. 27, 28 der EG-Verordnung 834/2007 nicht genügt hatte. Bei Art. 27, 28 Abs.… lesen Sie mehr