Das Landgericht Köln (Urteil vom 30.10.2013, Az.: 26 O 211/13) hat AGB-Klauseln der Telekom für unwirksam erklärt, die eine Drosselung der Surfgeschwindigkeit bei Internet-Flatratesvorsehen. Den Internet-Providern wird hierdurch die Drosselung der Bandbreite und damit der Surfgeschwindigkeit keineswegs allgemein verboten. Vielmehr… lesen Sie mehr