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Die Gestaltung eines Vertrags oder von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erfordert eine präzise und rechtssichere Formulierung, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Hierbei müssen sowohl das allgemeine Vertragsrecht als auch das spezielle AGB-Recht berücksichtigt werden.


1. Grundlagen des Vertragsrechts

Das deutsche Vertragsrecht basiert auf der Privatautonomie und der Vertragsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG, §§ 311 ff. BGB). Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme, §§ 145 ff. BGB) zustande.

Wichtige Prinzipien des Vertragsrechts

  • Formfreiheit: Grundsätzlich können Verträge mündlich oder schriftlich geschlossen werden, es sei denn, das Gesetz schreibt eine besondere Form vor (z. B. notarielle Beurkundung bei Grundstückskaufverträgen, § 311b BGB).
  • Inhaltliche Gestaltungsfreiheit: Vertragsparteien können Regelungen nach eigenem Interesse festlegen, soweit sie nicht gegen zwingendes Recht verstoßen.
  • Treu und Glauben (§ 242 BGB): Vertragsparteien müssen sich redlich verhalten und Rücksicht auf die Interessen des anderen nehmen.
  • Vertragstreue (Pacta sunt servanda): Ein geschlossener Vertrag ist grundsätzlich einzuhalten.

2. Vertragsgestaltung – Wichtige Klauseln und Beispiele

a) Präambel (optional)

Eine Präambel kann den Hintergrund und die Ziele des Vertrags verdeutlichen.

Beispiel:
„Die Parteien schließen diesen Vertrag mit dem Ziel, die langfristige Zusammenarbeit im Bereich der Softwareentwicklung zu regeln. Maßgeblich sind dabei die Prinzipien von Fairness, Verlässlichkeit und Transparenz.“

b) Vertragsgegenstand

Hier wird genau definiert, worum es im Vertrag geht.

Beispiel:
„Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer das Fahrzeug (Modell XYZ, Fahrgestellnummer 1234) zu übereignen. Der Käufer verpflichtet sich zur Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 20.000 EUR.“

Alternative für einen Dienstleistungsvertrag:
„Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für den Auftraggeber eine Marketingstrategie zu entwickeln und umzusetzen.“

c) Vergütung und Zahlungsmodalitäten

Die Zahlungsweise, Fristen und Verzugsregelungen sollten klar festgelegt sein.

Beispiel:
„Die Vergütung beträgt 10.000 EUR netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig.“

Alternative mit Skonto:
„Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen gewährt der Auftragnehmer einen Skonto von 2 % auf den Rechnungsbetrag.“

d) Leistungszeit und Fristen

Es muss geregelt werden, wann und in welchem Umfang Leistungen erbracht werden.

Beispiel für eine Lieferfrist:
„Die Lieferung erfolgt spätestens am 15.05.2024. Verzögert sich die Lieferung um mehr als 10 Werktage, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.“

Alternative mit Vertragsstrafe:
„Für jeden Werktag der Verzögerung schuldet der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe von 0,5 % des Auftragswerts, maximal jedoch 5 % des Gesamtbetrags.“

e) Gewährleistung und Haftung

Es muss geklärt werden, in welchem Umfang für Mängel oder Schäden gehaftet wird.

Beispiel für eine Begrenzung der Haftung:
„Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden.“

Alternative mit Schadensersatzregelung:
„Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten resultieren, jedoch maximal bis zur Höhe des vereinbarten Vertragswerts.“

f) Vertragslaufzeit und Kündigung

Falls ein Vertrag auf Dauer angelegt ist, muss geregelt werden, wann und wie er beendet werden kann.

Beispiel für eine Kündigungsregelung:
„Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden.“

Alternative mit außerordentlicher Kündigung:
„Jede Partei kann den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn die andere Partei ihre vertraglichen Verpflichtungen trotz schriftlicher Abmahnung nachhaltig verletzt.“

g) Vertraulichkeit und Datenschutz

Falls vertrauliche Informationen ausgetauscht werden, muss eine Geheimhaltungsregelung enthalten sein.

Beispiel:
„Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen für die Dauer des Vertrags und drei Jahre darüber hinaus geheim zu halten.“

h) Gerichtsstand und anwendbares Recht

Zur Streitvermeidung ist es sinnvoll, eine Gerichtsstandsvereinbarung zu treffen.

Beispiel:
„Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin.“


3. Besonderheiten des AGB-Rechts

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unterliegen den besonderen Regelungen der §§ 305–310 BGB.

Wichtige Anforderungen an AGB

  • Einbeziehung in den Vertrag (§ 305 BGB): AGB müssen klar vereinbart werden und der Vertragspartner muss die Möglichkeit haben, sie zur Kenntnis zu nehmen.
  • Transparenzgebot (§ 307 BGB): Unklare oder überraschende Klauseln sind unwirksam.
  • Verbot unangemessener Benachteiligung (§ 307 Abs. 2 BGB): Klauseln, die gegen Treu und Glauben verstoßen, sind nichtig.
  • Besondere Unwirksamkeiten (§§ 308, 309 BGB): Einige Klauseln sind grundsätzlich unzulässig, z. B.
    • Haftungsausschluss für Körperschäden (§ 309 Nr. 7 BGB)
    • Unangemessene Vertragsstrafen (§ 309 Nr. 6 BGB)

Beispiel für eine zulässige AGB-Klausel (Zahlungspflicht)

„Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz fällig.“

Beispiel für eine unzulässige AGB-Klausel (Haftungsausschluss)

„Jegliche Haftung des Verkäufers ist ausgeschlossen.“
➡ Unzulässig, da gegen § 309 Nr. 7 BGB verstoßend.


4. Aufgaben von Anwälten bei der Vertrags- und AGB-Gestaltung

  • Individuelle Vertragsgestaltung für Unternehmen und Privatpersonen.
  • Prüfung und Anpassung von Verträgen und AGB nach aktueller Rechtsprechung.
  • Rechtsgutachten und Risikobewertungen zu bestimmten Klauseln.
  • Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen bei Vertragsstreitigkeiten.

Vertragsrecht

Eine sorgfältige Vertragsgestaltung kann Konflikte und rechtliche Risiken vermeiden. Während Verträge auf den Einzelfall zugeschnitten sind, müssen AGB allgemeinen Anforderungen entsprechen und dürfen keine überraschenden oder benachteiligenden Klauseln enthalten. Ein erfahrener Anwalt hilft dabei, rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu finden.

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