Werbung in Druckwerken muss als „Anzeige“ deutlich gekennzeichnet werden, „sponsored by“ reicht nicht. 5/5 (9)

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass ein Presseunternehmen einen von einem Unternehmen bezahlten redaktionellen Beitrag in einer Zeitung deutlich mit dem Begriff „Anzeige“ kennzeichnen muss. Die Klägerin gibt das „Stuttgarter Wochenblatt“ heraus.… lesen Sie mehr